Compliance-Regeln

Die Bedeutung von Interessenkonflikten und die Notwendigkeit, diese offen darzulegen und bei Entscheidungen zu berücksichtigen, sind zunehmend in den Fokus öffentlicher Diskussionen gerückt (Zitat: GMS Mitteilungen aus der AWMF 2010, Vol. 7, ISSN 1880-4269).
Die Gesellschaft für Pädiatrische Nephrologie (GPN) hat daher die o.g. Gruppe beauftragt den Umgang mit Interessenkonflikten für die GPN festzulegen. Diese Gruppe wird auch zukünftig in dieser oder anderer Zusammensetzung die Einhaltung der Regeln beobachten und weiterentwickeln.
Folgende Prinzipien für die Offenlegung von Interessenkonflikten sind in die Aussagen und Regeln eingeflossen:

  • Trennungsprinzip
  • Transparenzprinzip
  • Äquivalenzprinzip
  • Dokumentationsprinzip

  1. Die GPN benötigt eine COI-Regelung. Deren Entwicklung ist ein kontinuierlicher Prozess.
  2. Die GPN verzichtet nicht grundsätzlich auf industrielles Sponsoring. Bzgl. der finanziellen Unterstützung der Fachgesellschaft werden die Formen des Generalsponsorings und der Fördermitgliedschaft favorisiert, da hierbei die Entscheidung über die Mittelverwendung ausschließlich der Fachgesellschaft obliegt.
  3. Die transparente Offenlegung aller potentiellen Interessenkonflikte ist notwendig. Alle Mitglieder des Vorstands und alle Funktionsträger (einschließlich der Tagungspräsidenten, GPN-Studienleiter, Arbeitsgruppenleiter und deren Stellvertreter) sollen potentielle Interessenkonflikte der letzten 5 Jahre offenlegen („Disclosure Information“ im Anhang). Diese Informationen sind auf der Webseite einsehbar.
  4. Alle Veranstaltungen der GPN ( einschließlich Frühjahrs- und Herbsttagungen und Arbeitsgruppentreffen) werden von einem Tagungspräsidenten organisiert, der auch für die Finanzierung der Veranstaltung verantwortlich ist. Sponsorengelder werden über das GPN-Konto verwaltet. Eventuelle Überschüsse verbleiben bei der GPN. Die gesponsorten Summen werden entsprechend der Complianceregeln der jeweiligen Sponsoren verwendet. Unabhängig vom Tagungspräsidenten bestimmt ein
    wissenschaftliches Komitee das inhaltliche Programm. Dies ist notwendig, um die wissenschaftliche Unabhängigkeit von Sponsoren zu gewährleisten. Alle Redner werden aufgefordert vor ihrem Vortrag potentielle Interessenkonflikte offenzulegen. Von der Industrie gesponserte Veranstaltungen anlässlich der Frühjahrstagung (z.B. sog. Mittagssymposien) werden nicht mit CME-Punkten belegt, es sei denn sie werden von mehr als einem Sponsor finanziert.
  5. Jährlich, im Anschluss an die Frühjahrstagung, wird die Gesamtsumme der finanziellen Unterstützung der GPN und deren Herkunft und Gegenleistung auf der Webseite dargelegt. Hierzu werden die Tagungspräsidenten von Frühjahr- und Herbsttagung aufgefordert das Tagungsprogramm, die Teilnehmerzahl sowie die Sponsoringvereinbarungen der Geschäftsstelle der GPN vorzulegen. Gleiches gilt für alle Veranstaltungen der Arbeitsgruppen. Anlässlich der Frühjahrstagungen überprüfen die Kassenprüfer die gemachten Angaben vor deren Offenlegung auf deren Vollständigkeit.
  6. Leitlinien, die unter der Ägide der GPN verfasst werden, dürfen keinerlei Unterstützung aus der Industrie erhalten, weder finanziell noch intellektuell. Alle Mitglieder der Leitliniengruppe geben eine „Disclosure Information“ an.
  7. Der GPN-E-Mail-Verteiler kann nur für folgende Zwecke genutzt werden:
    1. Ankündigung von GPN-Veranstaltungen oder GPN nahen Veranstaltungen
    2. Mitteilungen des Vorstands, der Geschäftsführung und der Mitglieder
    3. Verbreitung von Stellenangeboten
  8. Alle GPN geförderten oder gestützten Studien/Register sollen ihre Finanzierung auf der Webseite der GPN offenlegen.
  9. Die vorgenannten Regeln gelten –soweit zutreffend- für alle GPN geförderten oder unterstützten Veranstaltungen.